Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rohrimpuls GmbH

1. Allgemeines

Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Rohrimpuls GmbH, im Folgenden «Unternehmer» genannt.

Sie bilden einen integrierten Bestandteil der Offerten, Werkverträge, Aufträge und Rechnungen und werden vor Vertragsschluss zur Kenntnisnahme zugestellt. Es gelten die SIA Normen 118, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen. Vertragspartner sind die Hauseigentümer. Als Vertragspartner gilt die unterschreibende Person. Die Besteller entschädigen die Leistungen des Unternehmers.

2. Angebote, Offerten und Preise

Die Offerten basieren sowohl auf Angaben des Bestellers, Besichtigungen vor Ort zusammen mit dem Besteller und auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Plänen, welche zum Zeitpunkt der Offerteinreichung vorliegen. Die Offerte und Offertpreise sind bis zwei Monate ab Offertdatum gültig. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des Lieferanten. Ohne Einwilligung des Lieferanten darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden.

Die Offerten erlangen ihre Verbindlichkeit durch schriftliche Annahme durch den Offertadressaten. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Sollten die Rohre zu stark verschmutzt sein und dies in der Offerte nicht berücksichtigt worden sein, so gilt Punkt 3.

Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden.

Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Wünscht der Kunde eine Änderung gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Unternehmer innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat.

3. Abweichungen von der Offerte aufgrund starker Verschmutzung der Rohre

Bei Erstellung einer Offerte geht der Unternehmer stets davon aus, dass eine normale Verschmutzung der Rohre vorliegt. Sollten übermässige Verschmutzung oder harte Ablagerungen wie Totalverschluss vorliegen, die keinen Durchfluss zulassen, so wird für jedes dieser Rohre die genaue Reinigungszeit resp. Arbeitszeit erfasst. Kann das Rohr geöffnet werden, so wird die Arbeitszeit resp. der effektiv benötigte Aufwand zum offerierten Preis in Rechnung gestellt. Kann das Rohr durch all unsere Erfahrung nicht geöffnet und gereinigt werden, wird die dafür aufgewendete Arbeitszeit nicht verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden wie folgt festgelegt:

– 10 Tage netto ab Ausstellungsdatum, wenn nicht anders in der Offerte vermerkt.

– Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen betragen für die erste Mahnung Fr. 30 und die zweite Mahnung Fr. 50. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollte die Rechnung nach der dritten Mahnung unbezahlt bleiben, wird Betreibung eingeleitet.

5. Disposition & Termine

Der Unternehmer disponiert und bestätigt den Ausführungstermin, wenn eine unterschriebene Offerte vorliegt. Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarte Dienstleistung oder die Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen oder zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten.

6. Lieferungen

Die angegebene Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Sie beginnt am folgenden Werktag nach der Auftragserteilung, jedoch erst bei vollständiger Klärung aller notwendigen Einzelheiten für die Bereitstellung der Ware.

Wir behalten uns vor, die Ware zurückzuhalten, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungenen seitens des Kunden nicht erfüllt sind. Schadenersatzansprüche gegen den Unternehmer wegen Lieferverzug, egal welcher Art, sind ausgeschlossen.

7. Lieferverzögerungen

Die Rohrimpuls GmbH behält sich Lieferverzögerungen vor. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist ausgeschlossen. Die Rohrimpuls GmbH behält sich Teillieferungen nach Möglichkeit vor. Jegliche Haftung aufgrund von Lieferverzug wird ausgeschlossen. Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere Forderungen aus indirekten oder Folgeschäden (wie z. B. Ausfälle wegen Betriebsunterbruch, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden), sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Rücknahme

Ordnungsgemäss bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Es steht uns frei, nach Absprache mit dem Kunden gelieferte Ware zurückzunehmen, sofern diese fabrikneu ist. Bei Rücknahmen wird der dadurch entstandene Umtrieb durch uns verrechnet.

9. Vertragsabnahme/Mängelrüge

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Dienstleistung sofort nach deren Erbringung zu prüfen und allfällige Mängel der Rohrimpuls GmbH schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels innert drei Werktagen per Einschreiben anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine entsprechende Anzeige innert fünf Werktagen nach Erbringung der Dienstleistung, gilt die Dienstleistung als korrekt und mängelfrei ausgeführt und genehmigt. Der Besteller ist zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. Dieselben Bedingungen gelten für Warenlieferungen.

10. Garantie, Gewährleistung und Mängelbehebung

Die gesetzliche Gewährleistung wird soweit möglich wegbedungen. Es gelten die nachstehenden Garantiebestimmungen. Der Unternehmer bedingt Minderung und Schadensersatz weg, wobei er sich das Recht auf Wandlung und anteilsmässiger Werklohnvergütung sowie Nachbesserung vorbehält.

Die Garantieleistung des Unternehmers bezieht sich auf SIA 118 und beträgt 2 Jahre auf sichtbare bzw. 5 Jahre auf verdeckte Mängel.

Die Garantiefrist beginnt mit Abnahme des Werkes resp. mit der Übergabe der Schlussrechnung. Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf vom Unternehmer erbrachte Leistungen. Der Unternehmer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Defekte Geräte, Materialien oder Apparate, die bei Wiederinbetriebnahme der Heizungsanlagen verwendet werden, wie z. B. Heizkreisverteiler, Umwälzpumpen, automatische Entlüfter, oder Verschleissteile wie Dichtungen sowie bestehende Lecke von Leitungen usw. sind von der Garantie ausgeschlossen.

11. Rücktritt des Kunden vom Vertrag

Tritt der Kunde weniger als 10 Tage vor dem angesetzten Termin vom Werkvertrag zurück, hat der Unternehmer Anspruch auf einen Werklohn in Höhe von 80 %.

12. Vertreter des Kunden

Lässt sich der Besteller gegenüber dem Unternehmer durch Angestellte, Beauftragte oder Dritte vertreten, verpflichtet er sich, sämtliche Handlungen des Vertreters als für sich verbindlich anzuerkennen. Der Vertreter hat auf Wunsch des Bestellers persönlich zu garantieren, dass er vom Kunden gehörig bevollmächtigt ist, diesen rechtswirksam zu vertreten.

13. Haftungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung wegbedungen. Insbesondere gilt das für die folgenden beiden Verfahren.

13.1 Spitzen von alten Heizkreisverteilern

Falls es beim Herausspitzen der alten Heizkreisverteiler zu einem Durchbruch in den Nachbarraum oder zu einem Riss in den Platten/Elektroleitungen/Wasserleitungen kommt, müssen die Nachbesserungen bauseits erledigt werden.

13.2 Fräsverfahren

Um das Fräsverfahren ausführen zu können, müssen während der Sanierungsdauer ein Stromkreis mit einer Absicherung von mindestens 16 Amp. (400-V-Stecker Typ CEE16A, 5-polig) sowie zwei separat abgesicherte 16-Amp.-C-Automaten- oder 25-Amp.-B-Automaten-Schutzkontaktsteckdosen 230V vorhanden und zu unserer Nutzung frei verfügbar sein.

Für Schäden und Folgeschäden (zum Beispiel an Elektroleitungen/Wasser-/Heizwasserleitungen), die während der Fräsarbeiten, des Durchbruchs oder der Kernbohrung entstehen, trägt der Auftraggeber die volle Haftung und Kosten.

14. Schlussbestimmungen

Das Rechtsverhältnis zwischen der Rohrimpuls GmbH und dem Kunden untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Der Gerichtsstand ist in Zollikon.

Zürich, März 2020